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Arbeitslosigkeitsversicherung

Wir möchten mit Ihnen gemeinsam das Für und Wieder zum Abschluss der Arbeitslosigkeitsversicherung abwägen. Zunächst einmal ist es ja unstrittig, dass die staatliche Arbeitslosenversicherung derzeit nur 60 % Leistung des jeweiligen Nettoeinkommens der Arbeitnehmer bezahlt. Der gesetzliche Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente ist zudem auch entfallen. Die Versorgungslücke bei einer Arbeitslosigkeit wird in den nächsten Jahren auch sicher nicht geringer – im Gegenteil vermutlich sogar größer. Die Abzahlung eines Hauses, dessen Verpflichtung ja ziemlich langjährig abgeschlossen wird, kann hierdurch akut gefährdet werden. Bei der Feststellung, dass es im Fall eines Falles nicht reicht, muss man sich überlegen, wie man dieses Risiko sichert. Ein mögliches und überlegenswertes Mittel hierzu ist die Arbeitslosigkeitsversicherung. Außerdem wäre eine Lebensversicherung geeignet, um das Todesfallrisiko des Hauptverdieners für die zurückbleibende Familie abzufedern. Das gute alte Sparbuch und weitere private Sparmöglichkeiten wären auch noch eine Option als Speckpolster für schlechte Zeiten. Eine Mischung aus allen Dreien mit Sicherheit der Idealfall.

Arbeitslosigkeitsversicherung – Wartezeit

Es empfiehlt sich, eine Arbeitslosigkeitsversicherung rechtzeitig abzuschließen, denn die Wartezeit zwischen dem Abschluss und einem möglichen Beginn von Zahlungen beträgt meist auch zwei Jahre. Wenn man innerhalb dieser Zeit dennoch arbeitslos wird, kann man keine Leistungen von der Versicherung aus der Arbeitslosigkeitsversicherung beanspruchen.

Arbeitslosigkeitsversicherung – eigene Kündigung

Eine eigene Kündigung wird bei der Arbeitslosigkeitsversicherung meist als Eigenverschulden angesehen und ist aus diesem Grund auch nicht versichert. Wenn Sie diesen Fall auch absichern möchten, müssen Sie dies im Vertrag auch deutlich so festlegen. Mit Sicherheit werden damit einige Versicherer einen Vertragsabschluss zur Arbeitslosigkeitsversicherung ablehnen. Dasselbe gilt auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung, auch diese ist aus denselben Gründen meist nicht versichert.

Arbeitslosigkeitsversicherung – Risikogruppen

Die Versicherungen können sich natürlich aussuchen, mit wem sie eine Versicherung abschließen möchten. Voraussetzung ist immer, dass man einen Antrag stellt und der Versicherer diesen annimmt. Verschiedene Risikogruppen werden ausgeschlossen, denn die Wahrscheinlichkeit des Versicherungsfalles ist vielen Unternehmen zu hoch. In jedem Fall wird meist ein Risikozuschlag erhoben.

Arbeitslosigkeitsversicherung – private Absicherung

Die Arbeitslosigkeitsversicherung ist eine private Absicherung, im Falle einer Arbeitslosigkeit. Die Versicherungsverträge und deren Klauseln sollte man sich vor Abschluss der Arbeitslosigkeitsversicherung sehr genau ansehen, denn auch die Versicherer möchten das Risiko für das eigene Haus möglichst gering halten. Dies könnte für Sie als Versicherungsnehmer fatale Folgen haben. Manche Unternehmen leisten Zahlungen nur für eine kurze, allerdings wird dieser Zeitraum mit Ihnen vereinbart im Vertrag. Die maximale Leistungsdauer beträgt bei vielen Versicherungen zwei Jahre. Auch der Fall einer wiederholten Arbeitslosigkeit und dessen Einschränkungen stehen meist genau in den Klauseln. Ein Versicherungsvertrag zur privaten Absicherung der Arbeitslosigkeit wäre also nur als eine sichernde Ergänzung zu sehen. Natürlich werden die Versicherer nachfragen, ob Sie als möglicher Kunde in einem ungekündigten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen. Dies ist bei fast allen Versicherern die Vorbedingung zum Vertragsabschluss einer Arbeitslosigkeitsversicherung.

Arbeitslosigkeitsvers. – Übernahme der Finanzierungskosten

Es gibt auch die Möglichkeit, mit der Versicherung eine Vereinbarung zu treffen, dass sie bei Eintritt einer Arbeitslosigkeit die Zahlungen der weiteren Immobilienfinanzierung fortsetzt. Die Versicherungsprämie ist dabei abhängig von der Höhe der Ratenzahlungen an das Kreditinstitut.

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