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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Bauversicherung.  Sollten auf Ihrer Baustelle dritte Personen einen Unfall haben, tragen Sie als Bauherr die daraus resultierenden Kosten. Dies kann auch ganz ohne Ihr Zutun der Fall sein. Wenn zum Beispiel Nachbarn bei der Besichtigung der Baustelle stürzen, haften Sie als Bauherr. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt die Zahlungsverpflichtung bei Forderungen Geschädigter. Der Bauherr hat also auch dann die Kostenverpflichtung, wenn der Bau unbefugt betreten wird. Dies wird auch durch Kinder oft der Fall sein.  Wenn diese durch eine mangelhafte Sicherung einen Unfall erleiden, müssen Sie ebenfalls haften. Mit einem rechtzeitigen Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung kann sich der Bauherr während der Bauphase gegen Ersatzansprüche Dritter schützen. Sie ist sinnvoll für Besitzer eines zu bebauenden Grundstücks oder für Bauherren während der Errichtung eines Gebäudes.

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung – Haftung des Bauherrn

Die Haftungspflicht eines Bauherrn ist grundsätzlich schon für das zu bebauende Grundstück gegeben. Es empfiehlt sich daher, schon für das unbebaute Grundstück die Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, die Versicherungsprämie wird dadurch nicht höher. Wenn Sie einen Architekten oder eine Bauunternehmung beauftragen, was ja meist der Fall ist, können Sie versuchen, diese in die Pflicht zu nehmen, doch die Beweisführung ist umständlich und oftmals werden Sie als Bauherr eben doch auf der Haftpflicht sitzen bleiben. Ein Geschädigter wird sich immer an den Bauherrn wenden, auch wenn diesen für den Schaden keine Schuld trifft. Ihre Stellung als Bauherr nimmt Sie in die Pflicht, auch für die Fehler der Anderen zu haften. Es ist Ihre Pflicht als Bauherr, persönlich nach der Baustelle zu sehen. Also so häufig vor Ort die Baustelle zu kontrollieren, dass nichts passieren kann. Wenn Sie die Baustelle längere Zeit nicht überwachen, verstoßen Sie sogar gegen diese Überwachungspflicht. Als Bauherr sind Sie wegen der unzureichend nachgekommenen Aufsichts- oder Verkehrssicherungspflicht haftbar.Vor diesen Regressansprüchen können Sie sich durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen.

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung und Rechtsschutz

Einige Bauherrenhaftpflichtversicherungen beinhalten auch einen Rechtsschutz. Wenn also jemand an Sie unberechtigte Schadenersatzansprüche stellt, werden diese von der Bauherrenhaftpflichtversicherung abgewehrt. Auch ein Rechtsstreit kann viel Geld kosten, weil man unter Umständen einen Sachverständigen hinzuziehen muss plus die Anwalts- und Prozesskosten.

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung – Kosten

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird von den meisten Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Prämien beginnen bei knapp 30 € und setzen sich nach dem Umfang der Leistungen entsprechend fort.

Fazit: Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht Versicherung ist ein immer eine absolute Notwendigkeit für jeden Bauherrn. Die Bauherren Haftpflichtversicherung beinhaltet allerdings keinen Schutz für Ihre Bauhelfer beim Selbstbau. Für deren Schutz ist eine Bauhelferversicherung zuständig.
Fazit: Auch bei einer Beauftragung von Profis wie Architekten, Bauhandwerker usw. sind Sie von Ihren Bauherrenpflichten nicht entbunden. Die weitgehende Befreiung, zumindest von den hohen Folge – Kosten, erreichen Sie nur mit dem Abschluss einer  Bauherrenhaftpflichtversicherung.

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung Fazit:

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung muss rechtzeitig abgeschlossen werden, also vor dem Baubeginn. Sie gilt dann vom ersten Tag der Baumaßnahme bis zur Bauabnahme. Sie sichert alle Risiken des Bauherrn gut ab und ist deshalb auch wirklich wichtig.
Bauherrenhaftpflichtversicherung Tipp:  Bis zu einem Baubetrag in Höhe von 50.000 € kann Ihr Bauvorhaben auch in der privaten Haftpflichtversicherung geschützt sein. Bei kleineren Umbauten lohnt sich also ein Blick in die Versicherungspolice oder eine Nachfrage bei der Haftpflichtversicherung.

 

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