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Gebäudeversicherung

GebaeudeversicherungGebäudeversicherung – Bedeutung  Der Kauf oder Neubau eines Hauses ist wohl die größte finanzielle Unternehmung, die ein Mensch in seinem Leben stemmt. Meist dauert es einige Jahrzehnte, bis die Immolilie bezahlt ist.  Dies belegt schon, wie wichtig die Absicherung des eigenen Hauses ist. Die Gebäudeversicherung schützt ihr Eigentum, denn wenn dem Haus ein großer Schaden zustößt, tritt die Gebäudeversicherung hierfür ein. Nur wenige Menschen werden in der Lage sein, einen solchen Schaden aus der Portokasse zu bezahlen. Wenn man das Haus fremd finanziert hat wird die Bank ohnehin den Abschluss einer Gebäudeversicherung verlangen.

 

Gebäudeversicherung – was ist versichert?

Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Hauseigentümer  gegen Gefahren wie Feuer, austretendes Leitungswasser, Sturm- und Hagelschäden. Wenn man die Gebäudeversicherung erweitert um die Elementargefahren, kommt noch die Sicherung gegen Blitzschlag, Ex- und Implosion, Dachlawinen oder Erdrutsche hinzu. Für die Abdeckung der Elementarschäden wird ein Zuschlag von den Versicherungen erhoben.

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Ein Tipp, falls Sie Bauherr sind, achten Sie auf die kostenlose Zusatzsicherung zur Feuerrohbauversicherung.

 

Gebäudeversicherung – Kündigung nach Besitzwechsel

Wenn Sie ein Haus ge- oder verkauft haben sollten Sie unbedingt beachten, dass ein Käufer in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht bei der Gebäudeversicherung hat. Dieses Recht kann er ab dem Zeitpunkt der  Grundbucheintragung und sollte es spätestens bis einen Monat nach dieser Eintragung wahrnehmen. Diese Kündigung kann fristlos erfolgen. Der Verkäufer  erhält in diesem Fall die meist im Voraus gezahlte Prämie mit der Restzeitberechnung zurückerstattet. Seit dem Jahr 2008 gibt es diese Teilbarkeit der Prämie und der Verkäufer sollte auf die Rückerstattung achten, wenn der Käufer die Gebäudeversicherung fristlos gekündigt hat.

Gebäudeversicherung – Zusatzoptionen

Neben den oben genannten Naturkatastrophen sind auch ein Einbruch und Vandalismus bei Ihrem Eigentum geschützt. Wenn Sie die richtigen Klauseln in Ihrem Vertrag zur Gebäudeversicherung stehen haben, erstattet diese auch Hotelkosten, falls Sie wegen Unbewohnbarkeit vorübergehend ausziehen müssen. Gerade bei der Gebäudeversicherung sollte man nicht sparen, sondern auf die Qualität der Police achten. Das Wohngebäude ist für viele Eigentümer ein wertvoller Besitz. Wenn man die preiswerteste Gebäudeversicherung wählt, die im Schadensfall vielleicht zudem nicht zahlt, weil eine der Klauseln sie von dieser Pflicht entbindet, hat man sich einen Bärendienst erwiesen. Die Feuerrohbauversicherung kann man beim Abschluss einer neuen Gebäudeversicherung bei vielen Versicherern zusätzlich kostenlos erhalten.

 

Gebäudeversicherung ist ein vernünftiger Schutz

Ein gut durchdachter Vermögensaufbau verlangt auch , das erworbene Hab und Gut vernünftig abzusichern. Es ist ein großer Fehler, zwar für das Alter vorzusorgen, dann jedoch nicht auf den Erhalt zu achten. Die Gebäudeversicherung kann hierbei einen guten Beitrag leisten. Wenn man einen älteren Vertrag hat, sollte man auch von Zeit zu Zeit prüfen, ob die Gebäudeversicherung noch den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Wenn keine vernünftige Deckung der eventuellen Schadenssumme mehr gegeben ist wäre es ratsam, an eine Verbesserung zu denken. Bevor man sich Gedanken über spezielle Geldanlagen macht, sollte jeder Hauseigentümer erst einmal sicherstellen, dass der nächste Schadensfall nicht den Ruin bedeuten kann. Jedes Haus braucht ein Fundament und auch die vernünftige Absicherung des Hauses durch eine gute Gebäudeversicherung gehört zur fundamentalen und sinnvollen Vermögensplanung. Sie sollte das Haus auch vor Leistungswasserschäden durch Rohrverstopfungen schützen.

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Gebäudeversicherung Tipp: Denken Sie beim Abschluss der Gebäudeversicherung auch an die Mehrkosten, die in Folge behördlicher Auflagen entstehen können. Dieser Punkt wird beim Neuabschluss vieler Wohngebäudeversicherungen gerne vergessen. Ein Beispiel: Das Haus brennt ab und Sie bekommen die Kosten für die Wiederherstellung des Hauses erstattet. Sollten sich jedoch zwischenzeitlich durch eine neu Gesetzgebung z.B. die neue Energiesparverordnung, die Baukosten erhöhen, dann muss die Gebäudeversicherung auch dafür die Mehrkosten übernehmen. Jedoch nur, wenn Sie diese spezielle Klausel eingebaut haben in die Gebäudeversicherung.. Die Klausel „Abbruch und Aufräumkosten werden übernommen“, sollte in einer guten Gebäudeversicherung ebenfalls enthalten sein. Diese genannten Aufräumkosten nach einem Wohnungsbrand sind ein teurer Spaß und der Eigentümer kann sich hier gut entlasten.

 

Gebäudeversicherung Fazit:  Die Gebäudeversicherung mit ihren Zusatzoptionen kann Sie vor einem Ihre ganze finanzielle Existenz bedrohenden Eigentumsverlust schützen. Die meisten Schäden sind noch zu überblicken, während ein Verlust des eigenen Hauses schwer zu verschmerzen ist. Achten Sie zudem auf eine ausreichende Deckung bei der Versicherungssumme.

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