Privathaftpflichtversicherung:
Die Privathaftpflichtversicherung sollte stets vorhanden sein. Nicht nur bei Bauvorhaben, auch für den alltäglichen Bedarf ist eine Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. Die Versicherungsleistung dient der Schadensregulierung für vom Versicherungsnehmer verursachte Schäden. Sie umfasst Schäden an Sachen oder Gegenständen und vor allem auch Personenschäden.
Bauhelferversicherung:
Wer während der Bauphase freiwillig Helfer auf seiner Baustelle hat, muss auch diese ausreichend versichern. Dies gilt für Helfer am Rohbau ebenso wie bei Helfern beim Innenausbau. Hierfür steht die Bauhelferversicherung zur Verfügung. Der Bauherr meldet den Einsatz von Helfern bei seinem Bauvorhaben an die Berufsgenossenschaft. An die Berufsgenossenschaft wird dann auch der fällige Versicherungsbeitrag entrichtet.
Feuerversicherung:
Eine Feuerversicherung sichert den Besitzer eine Immobilie umfassend gegen Schäden ab, die bei einem Brand entstehen und daraus resultieren. Die Feuerversicherung kann im Umfang der Gebäudeversicherung enthalten sein. Dies ist nicht immer der Fall, so dass ein gesonderter Abschluss erfolgen muss. Die Feuerversicherung übernimmt dann auch Schäden, welche aus der Brandbekämpfung entstehen. Auch die Kosten für Aufräumarbeiten und für eine Ersatzunterkunft werden erstattet.
Gewässerschadenhaftpflicht:
Wer in seiner Immobilie eine Ölheizung einbaut oder eine Immobilie mit Ölheizung erwirbt, der hat auch einen entsprechenden Öltank im Keller seines Hauses. Ein defekter oder schadhafter Öltank verursacht immense Schäden und Kosten in unerwarteter Höhe. Verunreinigtes Grundwasser und entstehender Sondermüll sind die Folgen eines defekten Öltanks. Wer diese Kosten dann tragen muss, steht vor dem finanziellen Ruin. Eine Gewässerschadenhaftpflicht kann Immobilienbesitzer vor diesem Risiko bewahren.
Glasversicherung:
Die Glasversicherung ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen erhältlich. Für private Haushalte wird eine Glasversicherung meist als Zusatzleistung angeboten. Diese Zusatzleistung wird dann in eine Hausratversicherung integriert. Firmen – und Geschäftskunden können für ihre Immobilie nicht auf eine einfache Hausratversicherung zurückgreifen. Für diesen Kundenkreis bieten Versicherungsgesellschaft gesonderte Glasversicherungen an. Diese Decken dann Glasgegenstände im Gebäudeinneren ebenso ab wie eine Verglasung im Außenbereich des Gebäudes.
Ă–ltankhaftpflicht:
Wer in seinem eigenen Haus oder einer vermieteten Immobilie eine Ölheizung hat, sollte auch eine darauf ausgelegte Versicherung haben. Ist ein Öltank defekt, kommt die private Haftpflicht nicht für entstehende Schäden auf. Diese Schäden können enorm sein, wenn auslaufendes Öl in das Grundwasser sickert oder in das umliegende Erdreich eindringt. Um diese Schäden zu beseitigen ist eine hoher Kostenaufwand nötig. Dieser ist aus eigenen Mitteln kaum möglich, so dass eine Öltankhaftpflicht den Immobilienbesitzer mit einem geringen Aufwand gegen einen hohen Schaden absichern kann.