Wenn Sie Eigenleistungen auf Ihrer Baustelle planen und Freunde, Verwandte und Bekannte Ihnen hierbei helfen, müssen diese, anteilig mit Ihrer Arbeitsleistung, von Ihnen bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet werden. Diese Meldung muss spätestens eine Woche nach Baubeginn erfolgt sein. Der Umfang des Arbeitseinsatzes ist zudem genau zu dokumentieren, damit der Zeiteinsatz nachvollziehbar ist. Für diese Helfer haben Sie – als Bauherr – auch eine Beitragsverpflichtung. Die Beiträge sichern eine Unterstützung bei den Risiken auf dem Bau, z.B. bei einem Unfall. Die Bauhelfer haben das Recht auf einen Versicherungsschutz im Versicherungsfall, auf den natürlich niemand hofft. Die Anmeldung der Helfer in der Berufsgenossenschaft ist in Deutschland die Pflicht des Bauherrn. Wenn den Helfern ein Unfall passiert, wird die Versicherung zwar trotzdem einstehen, doch Ihnen als Bauherrn werden Bußgeldkosten entstehen, die bis zu 2.500 € hoch sein können und dies steht in keiner Relation zur Prämie. Die Berufsgenossenschaften erfahren von Ihrem Bauvorhaben über die Bauämter, denn diese melden jeden Baubeginn. Meist wird dann automatisch von der Berufsgenossenschaft ein Fragebogen an den Bauherrn geschickt.
Bauhelferversicherung – Kosten
Die Beiträge zur Bauhelferversicherung in der Berufsgenossenschaft richten sich nach den geleisteten Arbeitsstunden der Bauhelfer. Bei einem gesamten Hilfseinsatz von weniger als 40 Stunden fallen keine Beiträge an. Die Regelsätze der Beiträge und die allgemeinen Richtsätze zur Bauhelferversicherung erfahren Sie bei der Berufsgenossenschaft Bau, denn die Bedingungen sind auch ortsabhängig. Die Kosten einer Zusatz – Bauhelferversicherung richten sich ganz nach dem Umfang, in welchem Sie die fleißigen Unterstützer absichern möchten. Bei vielen privaten Bauhelferversicherungen zahlen Sie auch eine feste Pauschale je Bauhelfer. Die Risiken auf dem Bau sind nicht zu unterschätzen und die freiwilligen Helfer mit dem Schaden allein zu lassen wäre sehr unfair. Es passiert selbst bei den Bauprofis einiges, Laien sind noch viel Unfall gefährdeter durch ihre Unkenntnis.
Bauhelferversicherung – Nutzen
Da die Leistungen der Berufsgenossenschaften nur sehr begrenzt sind, empfiehlt sich auf jeden Fall eine Zusatzversicherung. Sie sichern hiermit als Bauherr Ihre Helfer sehr verantwortungsvoll ab. Der Bauherr und sein Ehepartner sind nicht automatisch versichert. Einen guten Schutz können auch Bauherren durch eine zusätzliche freiwillige Versicherung erreichen. Sie hätten diese Möglichkeit auch bei der Berufsgenossenschaft Bau. Viele Bauherren denken, dass die Bauhelfer mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert sind, doch das ist ein Trugschluss. Wenn man die fleißigen Helfer sichern möchte, ist die Bauhelferversicherung eine wirklich wirksame Versicherung.
Bauhelferversicherung zusätzlich, Kosten und Nutzenabwägung
Hilfe am Bau, auch Nachbarschaftshilfe genannt ist für viele Bauherren notwendig um die Kosten zu senken, damit der Hausbau also überhaupt möglich ist. Wenn die Bauhelfer jedoch nur über die Berufsgenossenschaft abgesichert sind, haben sie nur die allernotwendigste Unterstützung zu erwarten. Die Bauherrenhaftpflicht tritt, entgegen der Meinung vieler Bauherren, gar nicht ein. Also macht eine zusätzliche private Bauhelferversicherung Sinn, denn jedes Jahr passieren weit über 100.000 Unfälle auf dem Bau. Wir wollen hier gewiss nicht den Teufel an die Wand malen, aber im Falle einer Vollinvalidität nach einem Bauunfall kommen große Kosten auf den Bauherrn zu. Denken Sie an Hausumbauten, eventuell ein Behindertenfahrzeug oder eine notwendige Kapitalunterstützung. Den Schaden für die betreffende Person können Sie natürlich nicht rückgängig machen, doch die Folgen mildern durch eine entsprechende Vorsorge.
Fazit: Sorgen Sie für einen guten Schutz Ihrer Bauhelfer. Denken Sie als Bauherr auch an die eigene Absicherung mit einer privaten, zusätzlichen Bauhelferversicherung!
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