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Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung sorgt für den rechtzeitigen Fertigstellungstermin bei  Ihrem Hausbau. Die Bauleistungsversicherung kann man als Vollkaskoversicherung für ein Bauprojekt sehen. 

Bauleistungsversicherung – Schadenshaftung

Die Bauleistungsversicherung heißt auch Bauwesenversicherung. Sie versichert alle Schäden an bereits erbrachten Bauleistungen und dem gelagerten Baumaterial. Während der Bauzeit können auf der Baustelle unvorhergesehene Zerstörungen eintreten. Diese unvorhergesehenen Schäden sind sowohl für den Auftraggeber und die beauftragten Firmen nicht vermeidbar. Durch einen Diebstahl von Materialien, die im Gebäude bereits fest verbaut sind und auch durch Brand, Blitze, Explosionen können große Kosten auf den Bauherrn zukommen. Diese Gefahren sind in der Regel in den Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung eingeschlossen. Achten Sie auf die Klauseln, denn das Glasbruch Risiko kann mit eingeschlossen werden. Dies ist jedoch erst nach dem Einsetzen der Scheiben in Türen und Fenster versichert. Die Naturereignisse Brand, Blitzeinschlag und Wassermassen auch Diebstahl, sind abgesichert durch die Bauleistungsversicherung. Dies sind auch die häufigsten Schadensursachen beim Bauen.

Bauleistungsversicherung – Auflistung der Schadenshaftung

Die Bauleistungsversicherung kann Sie schützen vor folgenden Schäden, achten Sie vor dem Abschluss auf die einzelnen Klauseln:

  • Glasbruch der gesamten fest eingebauten Verglasungen, bis zur Fertigstellung des Gebäudes
  • Bei Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbundenen sind
  • Der Baugrund- und die Bodenmassen des Grundstücks
  • Grundwasserschäden
  • Gebäudeteilen, die undicht sind oder Wasser durchlässig, allerdings nicht bei unsachgemäßer Bau – Ausführung
  • Aufschwimmen des Gebäudes
  • Elementare Ereignisse wie Stürme, frostige Winter, Hagelschauer und Starkregen.
  • Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der Bauausführenden Firmen
  • Hochwasser – Wasserschäden
  • Fertigteilen, die auf der Baustelle lagern
  • Schadensgutachter Rechnungen
  • Aufräumungskosten nach einem Schadensereignis, zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes
  • Innere Unruhen oder Streik
  • Austretendes Leitungswasser

Bauleistungsversicherung – Leistungsausschluss

Konstruktions- und Materialfehler sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlungen Dritter sind unter Umständen noch mitversichert. Keinesfalls eingeschlossen sind reine Leistungsmängel der am Bau beteiligten Firmen. Auch ein Diebstahl der auf dem Baugrundstück lagernder Materialien ist von vorneherein ausgeschlossen. Auch Schäden durch „normale“ Witterungseinflüsse, die aufgrund der Jahreszeit (z.B. Winter – Schnee und Eis) und örtlich gegebenen Verhältnissen gerechnet werden muss, sind nicht geschützt. Die Haftungssumme wird anhand der vertraglichen Herstellungskosten unter Hinzuziehung der geplanten Eigenleistungen festgelegt. Die Größe Ihres Bauvorhabens bestimmt also die Versicherungsprämie der Bauleistungsversicherung. Die VOB (dies ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen) bestimmt, dass der Handwerker nach einem Schaden die neue Ausführung der Arbeiten ersetzt bekommt. Voraussetzung hierfür ist, dass dieses Baugewerk vom Bauherrn oder dem Architekten noch nicht abgenommen war. Dies gilt auch für den Fall, dass seine Leistungen aus einem von ihm nicht zu vertretenden Umstand nicht rechtzeitig abgenommen werden konnten.

Bauleistungsversicherung – Kosten

Zur Kostensenkung können Sie eine Selbstbeteiligung in der abzuschließenden Bauleistungsversicherung vereinbaren. Diese beträgt in der Regel mindestens 250,00 € pro Schadensfall. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach den Baukosten hierzu zählen die Grundstücks- und die Erschließungskosten, geschätzte Handwerkerrechnungen,  notwendige Baustoffe und Fertigbauteile und auch Außenanlagen wie Zuwege, Wegbefestigungen und nicht zuletzt auch die vorgesehenen Eigenleistungen. Gartenanlagen (Pflanzen und Sträucher) und Baunebenkosten (z. B. Honorare des Architekten, Baustatiker, Notarkosten usw.) dagegen werden nicht einbezogen.

Bauleistungsversicherung – Rechtsschutz

Es ist oft nicht festzustellen, wer für einen Schaden verantwortlich ist. Lang andauernde, nervenaufreibende und teure rechtliche Auseinandersetzungen sind dann oft die Folge. Durch den Abschluss einer Bauleistungsversicherung besteht oft auch hier ein Versicherungsschutz. Dies muss in den Klauseln des Vertrages verankert sein. Immer wieder kommt es auch vor, dass unberechtigte Forderungen auf einen Bauherrn zukommen, hier hilft der Rechtsschutz der Bauleistungsversicherung.

Bauleistungsversicherung Fazit: Die Versicherungsgesellschaften bieten ganz unterschiedliche Tarife für die Bauleistungsversicherung an. Ein Vergleich lohnt sich, ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn man von den gleichen Klauseln und Voraussetzungen ausgeht. Lesen Sie diesen Vertrag wirklich gründlich durch, dann können Sie auch sicher sein, dass die Bauleistungsversicherung im Schadensfall für Sie eintritt.

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