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Elementarschadenversicherung

Eine Elementarschadenversicherung deckt die wirklich großen Schäden ab, die für jeden Hausbesitzer bedrohlich sind. Die Elementarereignisse könnten das gesamte Eigentum zerstören und gegen dieses immense Risiko sollten sich Eigentümer in jedem Fall schützen.

Elementarschadenversicherung – Schadenshäufung

Schwierig kann der Abschluss einer Elementarschadenversicherung in Bezug auf die sich häufenden Schadensgründe in besonderen Gefahrenzonen sein. Elementarschäden sind meist keine Einzelschäden, sondern Naturkatastrophen. Diese Katastrophen ziehen meist eine ganze Schadensreihe nach sich. Dies bedeutet, dass ein elementares Ereignis für die Versicherungsunternehmen eine Kosten intensive Zahl von Schäden hervorbringt. Die teilweise immensen Schadenshöhen werden auf den Versicherungsnehmer in Form von erhöhten Prämien umgewälzt. Außerdem findet vor der Vertragsbindung durch die Versicherer eine exakte Prüfung aller Risiko – Faktoren statt. Die Lage und der Ort der zu versichernden Immobilie entscheiden zudem über die leichte oder schwere Versicherbarkeit. Wenn am Standort eine akute Gefahr für den Eintritt eines Elementarschadenversicherungs-Falles besteht, wird dies mit den Beiträgen verknüpft. In einem Hochwassergebiet sind die Beiträge mit Sicherheit höher, als es den normalen Gepflogenheiten entspricht, denn die Gefährdungslage spielt, wie vorher geschildert, eine große Rolle.

Elementarschadenversicherung – Risikoabsicherung

Vor extremen Naturkatastrophen, die zwar selten vorkommen, doch einen Existenz bedrohenden Schaden verursachen, kann man sich und seine Familie mittels einer Elementarschadenversicherung schützen. Hierzu zählen Schäden durch Dachlawinen, Schneelast, starker Hagel, Sturmböen, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche und Vulkanausbrüche (in Deutschland nicht bekannt). In Krisengebieten, also Regionen in denen der Schadensfall für die Elementarschadenversicherung sehr wahrscheinlich ist, wird ein zumeist ein Risikozuschlag verlangt.

Elementarschadenversicherung – Wohngebäudeversicherung

Die Elementarschäden sind in der Gebäudeversicherung normalerweise nicht mitversichert. Die Elementarschadenversicherung kann jedoch oft gegen die Bezahlung eines Beitragszuschlags auch in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.

Elementarschadenversicherung – Selbstbeteiligung

Als Versicherungsnehmer haben Sie auch die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung zu akzeptieren. Dies drückt auf jeden Fall die Höhe der Versicherungsprämie.

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Elementarschadenversicherung Fazit: Die Elementarschadenversicherung eingebunden in eine Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hausbesitzer. Ein Schaden kann das Eigentum komplett vernichten, dies gilt es zu verhindern.

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Wohngebäudeversicherung – Informationen, Wissenswertes über diese Versicherung
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